Mit einer Klage hat die HGON (Hessische Gesellschaft für Ornithologie und Naturschutz) seit Jahren versucht, die Betriebsgenehmigung des Windparks Hofbieber anzugreifen. Das Gericht entschied in der Verhandlung am Mittwoch, dass die Betriebsgenehmigung ordnungsgemäß erteilt wurde und folgt ohne Einschränkung der Argumentation der Betreibergesellschaft, einer 100 prozentigen Tochtergesellschaft der Energiegenossenschaft Eichenzell.